Allgemeine Geschäftsbestimmung

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von WEVEREI

 

1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmen mit

 

Wever, Lieselotte

WEVEREI

Dragonerstraße 6

30165 Hannover

 

nachstehend „WEVEREI“ oder „ich“ genannt. Die Rechtsgeschäfte können dabei telefonisch, per E-Mail oder per Kontaktformular über die Internetseite zustande kommen.

(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information. Der deutsche Text hat Vorrang bei eventuellen Unterschieden im Sprachgebrauch.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die der Kunde verwendet, werden von mir nicht anerkannt, es sei denn, dass ich ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich beziehungsweise in Textform zugestimmt habe.

 

2 Anwendbares Recht und Verbraucherschutzvorschriften

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn

a) Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder

b) Sie als Unternehmer eine Leistung buchen/ein Produkt kaufen oder

c) Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

(2) Für den Fall, dass Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende für den Verbraucher günstigere Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben.

Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(3) Je nachdem, welche Leistung WEVEREI erbringt, kann es sein, dass zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden. Diese Vereinbarungen, z. B. eine SEO-Vereinbarung oder auch eine Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Texten ergänzen die AGB. Im Streitfall gehen die einzelnen getroffenen Vereinbarungen diesen AGB vor.

(4) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB. Den Stand der AGB finden Sie am Ende des Dokuments.

(5) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung einer Leistung.

(6) Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.

 

3 Vertragsgegenstand und Erstgespräch

(1) Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein:

Erstellung von Texten - im Folgenden als „Leistung, Texterstellungsleistung oder Text“ bezeichnet.

(2) Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die aktuellen Leistungen und Angebote finden Sie unter dem Menüpunkt „Leistungen".

(3) In einem ersten Gespräch klärt WEVEREI - meist telefonisch - vor der Angebotserstellung ab, was Sie benötigen. Dieses Gespräch dient als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Angebotes.

Das Erstgespräch (Klärung des Themas, Rahmenbedingungen und Organisatorisches) dauert circa 20 Minuten und ist kostenfrei sowie unverbindlich.

(4) Nach dem ersten Gespräch schickt WEVEREI Ihnen per E-Mail ein Angebot zu und – sofern notwendig – einen Fragebogen als Anlage, der eine Grundlage für die Zusammenarbeit ist.

 

4. Zustandekommen des Vertrages

(1) Grundlage der Vertragsbeziehung zur Buchung von Texterstellungsleistungen einschließlich der damit verbundenen Aufgaben ist das jeweils von WEVEREI vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot basiert auf den Angaben, die Sie im Fragebogen/im Erstgespräch von WEVEREI gemacht haben.

In dem Angebot ist neben dem Honorar auch ein grober Zeitplan dargestellt. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

(2) Ihre im Rahmen der Auftragsanfrage gemachten Angaben werden selbstverständlich nur für die Vorbereitung unseres Gesprächs genutzt. Falls ein Vertragsabschluss noch in der Schwebe ist oder für später geplant, bewahre ich die dafür erhaltenen Kundendaten mit Ihrer Einwilligung weiterhin auf. Kommt definitiv kein Vertrag mit Ihnen zustande, lösche ich daraufhin die erhaltenen Kundendaten umgehend.

(3) Mit Annahme des Angebots akzeptieren Sie die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Annahmeerklärung kann vorab bereits mündlich beziehungsweise telefonisch erfolgen. Die endgültige Annahme erfolgt schriftlich per E-Mail oder auf dem Postwege.

(4) Bezahlung:

Als Zahlungsmöglichkeit steht Ihnen die Zahlung per Überweisung zur Verfügung. Meine Kontodaten für eine Überweisung sende ich Ihnen mit der Rechnung zu.

 

5 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

(1) Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt WEVEREI von Ihnen die folgenden Daten:

- E-Mail-Adresse

- Vor- und Nachname

- Adressdaten (zur ordnungsgemäßen Rechnungserstellung)

(2) Die von Ihnen mitgeteilten Daten verwende ich ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung Ihres Auftrags: etwa zur Zustellung des digitalen Produktes an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung meiner Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Sie haben die Möglichkeit, diese Einwilligung vor der Abgabe der Bestellung vorzunehmen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt freiwillig und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.

 

6 Modalitäten der Leistungserbringung bei Texterstellungsleistungen

(1) Vor der Veröffentlichung der Leistungen legt WEVEREI Ihnen die Entwürfe zur Prüfung und Freigabe vor. Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind Sie zur inhaltlichen und rechtlichen Prüfung sämtlicher Inhalte verpflichtet. Mit der Freigabe der Arbeiten übernehmen Sie die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte, insbesondere in sachlicher, technischer und rechtlicher Hinsicht.

(2) Anpassungen von Texten beinhalten zwei Korrekturläufe. Sind mehr als zwei Korrekturläufe notwendig, wird der Aufwand zusätzlich berechnet.

(3) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen haben Sie den von Ihnen gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber WEVEREI freizugeben. Dieses kann auch per E-Mail erfolgen.

(4) Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Freigabe und mangelt es an einer Ablehnung wesentlicher Merkmale eines der Konzeptvorschläge, kann WEVEREI nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist auf der Basis des Ursprungskonzepts mit der Erstellung des Textes fortfahren. Darauf werden Sie nochmals hingewiesen.

(5) Lehnen Sie den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge von WEVEREI in jeweils wesentlich geänderter, Ihren Wünschen Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal ab, so hat WEVEREI das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

(6) WEVEREI übernimmt keinerlei rechtliche Prüfung der Texte, was Markenschutz, Identitätsschutz, Namensschutz oder andere rechtliche Schutzrechte angeht. Diese Prüfungen obliegen allein Ihnen.

 

7 Texterstellungsleistungen durch WEVEREI

Nach Freigabe des Konzepts durch Sie oder nach dem Verstreichen der Abnahmefrist von zwei Wochen ohne Rückmeldung von Ihnen bezogen auf Änderungswünsche etc. gemäß Ziffer 6 Abs. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt WEVEREI den Text entsprechend den Informationen, die sich anhand der Antworten in dem Fragebogen und der bisherigen Kommunikation der Parteien ergeben.

 

8 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte für Texterstellungsleistungen / Unterlagen / Entwürfe

(1) WEVEREI behält sich sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den von WEVEREI erstellten Texten, Unterlagen, Präsentationen und Entwürfen vor. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch WEVEREI und ist entsprechend zu vergüten.

(2) Soweit zur Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich, räumt WEVEREI Ihnen die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von WEVEREI erbrachten Leistungen für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Für diesen Zweck nutzt WEVEREI eine gesonderte Lizenzvereinbarung. Sie erwerben die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

(3) Wünschen Sie nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht für die oben genannten Dokumente, ist WEVEREI zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer offenen Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.

(4) Bei WEVEREI verbleibt das Eigentum an den Entwürfen, Unterlagen, Programmierungen sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

(5) Auf Anfrage durch WEVEREI sind Sie verpflichtet, WEVEREI Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

(6) Die Übertragung der Ihnen eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch WEVEREI.

(7) Für den Bereich Text wird eine gesonderte Lizenzvereinbarung zwischen den Parteien geschlossen. Diese gilt zusätzlich zu den AGB und geht diesen im Zweifelsfall vor.

 

9 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Sie haben WEVEREI alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. des Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern. Ein grober Zeitplan wird Ihnen mit dem Angebot zugeschickt. Fixtermine müssen explizit als solche festgelegt werden.

(2) Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototyps) haben Sie WEVEREI alle zur Entwicklung und Erstellung des Textes erforderlichen Inhalte zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel:

 

  • Textbeispiele
  • ausgefüllter Fragebogen für die Texterstellung
  • Texte (z. B. Word-Dokumente, informative Webseiten-Links, gescannte/scanbare Druckseiten) als PDF-Dateien
  • Bilder, Grafiken (inkl. Logos, ggf. Buttons) (z. B. .png, .jpg, .gif, gescannte/scanbare Fotoabzüge)

 

(3) Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten sind allein Sie als Kunde verantwortlich. Zudem übermitteln Sie WEVEREI die Information, ob und wie die korrekte Urheberkennzeichnung des Inhaltes zu erfolgen hat. Sofern WEVEREI Änderungen und Bearbeitungen an Texten, Bildern oder Grafiken vornehmen soll, haben Sie als Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Nutzungsbedingungen dafür vorliegen und diese auf WEVEREI übertragen werden können.

Sie stellen WEVEREI von sämtlichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.

(4) Die Übertragung der Zugangsdaten stimmt WEVEREI mit dem jeweiligen Kunden ab.

(5) Fragen seitens WEVEREI haben Sie innerhalb von 3 Werktagen in Textform zu beantworten.

(6) Sollte es aufgrund der Verzögerungen durch die fehlende Mitwirkung durch Sie als Kunden zu Verschiebungen der Planung von WEVEREI kommen, wird dieses mit 25 % eines üblichen Tagessatzes vergütet. Sie haben natürlich das Recht, nachzuweisen, dass die Verzögerung nicht durch Sie entstanden ist.

 

10 Abnahme der Texterstellungsleistungen

(1) Nach Fertigstellung des Textes haben Sie den Text innerhalb von 7 Tagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Text als ordnungsgemäß erstellt abgenommen.

(2) Eventuelle Mängel an dem Text müssen schriftlich (E-Mail ausreichend) an WEVEREI übermittelt werden.

 

11 Fristen von WEVEREI und höhere Gewalt

(1) Für WEVEREI vorgesehene Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind.

(2) Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch WEVEREI setzt voraus, dass WEVEREI sämtliche von Ihnen zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge - einschließlich fälliger Abschlagszahlungen - rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens WEVEREI nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

(3) Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

12 Vergütungsmodalitäten

(1) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von WEVEREI genannten Honorare und der dort angegebenen Fälligkeit.

Die vereinbarten Preise verstehen sich – gegenüber Unternehmer-Kunden - jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbraucher-Kunden weisen wir die Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer aus.

(2) Die auf Wunsch des Kunden erfolgte Erstellung von Entwürfen durch WEVEREI ist vergütungspflichtig. Die Abrechnung durch WEVEREI erfolgt aufwandsbezogen nach den vereinbarten oder, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung besteht, von WEVEREI üblicherweise berechneten marktüblichen Stundensätzen. Die Vergütungspflicht besteht auch, wenn die vorgelegten Entwürfe durch Sie nicht abgenommen werden.

(3) Abweichungen von dem ursprünglichen Angebot, Unterstützung bei Drittsoftware oder bei technischen Problemen, die durch Dritte verursacht sind, muss der Kunde gesondert vergüten. Die Vergütung richtet sich nach dem Aufwand.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von WEVEREI ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen - es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

(5) Soweit Sie Leistungen von WEVEREI in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzen, sodass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, sind Sie auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von WEVEREI gewährt.

 

13 Rechnungsstellung, Fälligkeit und Eigentumsvorbehalt

(1) WEVEREI ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50 % der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist WEVEREI berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

(2) Die Rechnungsstellung durch WEVEREI erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.

(3) Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an Sie versandt. Auf Wunsch kann die Zustellung auf dem Postwege erfolgen. Bitte teilen Sie WEVEREI einen erwünschten Rechnungsversand per Post schon im Voraus mit. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 7 Tagen an WEVEREI zu zahlen.

(4) Geraten Sie in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, ist WEVEREI berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Neben Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe fallen je Mahnung durch WEVEREI 5,00 EUR an. WEVEREI ist weiterhin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von WEVEREI.

(5) Es fallen für verspätete Zahlungen Verzugszinsen in vereinbarter Höhe sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internen Mahnwesen kann ich die offene Forderung zur Beitreibung an einen Rechtsanwalt übergeben. In diesem Fall können Ihnen Kosten für anwaltliche Vertretung entstehen.

(6) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von mir ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen - es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.

 

14 Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag zwischen uns ist aus wichtigem Grunde fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor:

 

  • bei Nichtzahlung der Anzahlung,
  • bei wiederholtem Versäumnis der Mitwirkungspflichten durch den Kunden,
  • bei Wechsel der Gesellschafter oder Anteilseigner der anderen Vertragspartei, sofern sich daraus ein sachlicher Grund gegen eine Vertragsfortführung ergibt,
  • bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die andere Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse oder Liquidation oder Ähnliches mit Auswirkungen auf die ungestörte Durchführung dieses Lizenzvertrages, insbesondere der Einstellung des Geschäftsbetriebs.

(3) Bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind WEVEREI sämtliche angefallenen Honorare zu zahlen.

 

15 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Sie stellen WEVEREI zur Erfüllung der Leistungen wie beispielsweise der Webseitenpflege Ihre Log-in-Daten bereit. WEVEREI gibt diese Daten nicht weiter und sorgt – im Rahmen des Zumutbaren – dafür, dass die Daten anderen nicht zugänglich sind.

(2) WEVEREI bietet eine Vertraulichkeitsvereinbarung an.

(3) Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

 

16 Know-how Schutz und Geschäftsgeheimnis

(1) Sie sind sich der Tatsache bewusst, dass alle Informationen, die Sie während unserer Zusammenarbeit über die Art und Weise meiner Leistungserbringung erhalten (von mir entwickelte Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen (Know-how)) verwenden und die aufgrund insbesondere gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind, dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Aus diesem Grunde verpflichten Sie sich, das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren. Zudem sind Sie nicht berechtigt, diese Informationen außerhalb unseres Vertrages zu nutzen. Die kommerzielle Nutzung ist in jedem Fall untersagt und bedarf immer einer ausdrücklichen Erlaubnis meinerseits.

Die Verpflichtung, das Geschäftsgeheimnis zu wahren, wirkt über das Ende der Zusammenarbeit der Parteien hinaus.

(2) Nicht von der Geheimhaltung betroffen sind Informationen,

 

  • die bereits vor Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren,
  • die unabhängig von WEVEREI entwickelt wurden,
  • die bei Informationsempfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder anschließend ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich zugänglich wurden.

(3) Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig.

 

17 Haftung von WEVEREI und Verjährung

(1) WEVEREI haftet Ihnen gegenüber, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Im Übrigen ist die Haftung von WEVEREI auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 3-fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

(3) Farben werden von Ihnen nach Vorlagen ausgewählt. Es ist unvermeidbar, dass es beim Druck-/Produktionsvorgang zu minimalen Farbabweichungen kommen kann. Die Parteien sind sich daher einig, dass geringfügige Farbabweichungen keinen Sachmangel i. S. d. § 434 BGB begründen.

(4) Die Prüfung von Rechtsfragen hinsichtlich der Leistungen von WEVEREI, insbesondere aber nicht beschränkt auf die Bereiche des Urheber-, Design-, Marken- oder Wettbewerbsrechts, unterliegen alleiniger Verantwortung von Ihnen und sind nicht Aufgabe von WEVEREI. WEVEREI haftet daher insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der Leistungen sowie inhaltlichen Angaben zu Produkten, Leistungen der Kunden oder den Geschäftsbetrieb des Kunden.

(5) Wird WEVEREI von Dritten aufgrund der Gestaltung oder des Inhalts der Leistungen auf Unterlassung oder Schadenersatz in Anspruch genommen, stellen Sie WEVEREI von der Haftung frei und erstatten WEVEREI sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von WEVEREI bleibt hiervon unberührt.

(6) Für Schäden an durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Dokumente, Vorlagen, Filme, Displays, Daten, Texte, Layouts etc., ist die Haftung von WEVEREI auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet WEVEREI nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

(7) Soweit nicht im Einzelfall eine nachträgliche Konkretisierung einzelner Leistungen vereinbart ist, besteht im Rahmen des Auftrags des Kunden Gestaltungsfreiheit für WEVEREI. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung einzelner Leistungen sind ausgeschlossen.

(8) WEVEREI haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von WEVEREI liegen.

(9) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber WEVEREI verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

(10) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten für alle erbrachten Leistungen von WEVEREI. Zudem gelten die Haftungsbeschränkungen entsprechend für gesetzliche Vertreter von WEVEREI sowie Dritte, die durch WEVEREI eingeschaltet wurden.

 

18 Änderung dieser AGB

Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Ich informiere Sie rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Sie haben nach der Information ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

 

19 Schlussbestimmungen

(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail ausreichend ist.

(2) Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch mich aus Deutschland verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz meines Unternehmens in Hannover.

(3) Ich weise Sie darauf hin, dass Ihnen neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu finden Sie in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise werden die Vertragspartner eine etwaig ausfüllungsbedürftige Regelungslücke schließen.

 

 

Stand dieser AGB: 08.08.2019